Stiftungszwecke

Die Mittau-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Mittau-Stiftung ist die Förderung des Gesundheitswesen, insbesondere die Förderung der Hilfe von Kranken und Behinderten und die Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind, sowie die Förderung von Kunst und Kultur.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a) die finanzielle Unterstützung von Projekten, die der Hilfe von Kranken oder Personen dienen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind, die der Förderung der Hilfe von Zivilbeschädigten oder Behinderten gewidmet sind;

b) die Förderung der Aus- und Weiterbildung für Pfleger, Krankenschwestern, Eltern und anderer Familienangehörigen von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind;

c) die Finanzierung von Geräten und Therapien, die den Heilungs- und Genesungsprozess von Kranken dienen und die als Therapie in der medizinischen Wissenschaft anerkannt sind;

d) die finanzielle Unterstützung von Projekten, die kulturelle Einrichtungen, wie Theater und Museen unterstützen;

e) die finanzielle Unterstützung von Projekten, die kulturelle Veranstaltungen, wie Konzerte, Musikfestivals und Kunstausstellungen fördern;

f) die finanzielle Unterstützung von Projekten, die zur Wahrung, Sicherung und Erhaltung von Gegenständen besonderer künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung (Kunstsammlung, künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Archive u.ä.) dienen;

g) die finanzielle Unterstützung von Betätigungen auf künstlerischem und kulturellem Gebiet, wie z. B. Führungen, Vorträge und Vermittlung von preisgünstigen Eintrittskarten, um die Allgemeinheit an die Kunst heranzuführen.